Nachzahlungen in Säule 3a: Mehr Flexibilität für deine Altersvorsorge ab 2026
- Ruth Sarbach
- 3. März
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Apr.
Was ändert sich in der Säule 3a ab 2026?
Du kennst das Gefühl: Viele Jahre kümmerst du dich um Familie, schraubst deine Arbeitszeit herunter – und plötzlich fragst du dich, ob deine Vorsorge reicht. Jahrelang konntest du verpasste Einzahlungen in deine Säule 3a nicht nachholen. Ab 2026 ändert sich das: Nach einem Bundesratsentscheid dürfen ab 2025 entstandene Lücken bis zu zehn Jahre rückwirkend geschlossen werden.
Das bedeutet, dass deine Zeit für Kinder, Pflege oder Teilzeit dir nicht mehr dauerhaft den Steuervorteil und die Renditechancen kostet.
Welche Bedingungen gelten?
Als Coachin erlebe ich oft, wie unübersichtlich Regeln wirken. Damit du diese neue Freiheit nutzen kannst, brauchst du ein AHV‑pflichtiges Einkommen im Lückenjahr und musst 3a‑berechtigt gewesen sein. Du darfst maximal zehn Jahre rückwirkend nachzahlen und pro Jahr nur den fehlenden Betrag bis zum Maximalbetrag ausgleichen.
Wichtig: Zuerst voll fürs laufende Jahr einzahlen, erst danach nachzahlen und pro Lückenjahr nur eine Nachzahlung. Selbst wenn du über das Referenzalter hinaus arbeitest, kannst du bis fünf Jahre weiter einzahlen – solange du noch nichts bezogen hast.
Warum ist das für dich als Frau besonders spannend?
Viele Frauen haben Lebensläufe mit Pausen oder Teilzeitarbeit – und genau hier entstehen Lücken. Jetzt kannst du diese Lücken stopfen, Steuern sparen und dein Vorsorgekapital gezielt investieren, um langfristig mehr Rendite zu erzielen. Bedenke aber: Auch nachgezahltes Geld bleibt bis zur Pensionierung gebunden.
Mein Fazit: Du verdienst eine Altersvorsorge, die zu deinem Lebensweg passt. Als Finanzcoach zeige ich dir, wie du deine Möglichkeit optimal nutzt, damit du im Alter unabhängig bleibst. Melde dich für ein unverbindliches Erstgespräch – ich bin an deiner Seite.
